TEILNAHMEBEDINGUNGEN


Registrierung

  • Die Registrierung ist erst nach Bestätigung dieser erfolgreich. 
  • Das Niedersachsenpanel behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen, die nicht unseren Teilnahmebedingungen entsprechen. 
  • Weiterhin verpflichten sich die Teilnehmenden zu:
    • wahrheitsgemäßen Angaben,
    • egelmäßiger Aktualisierung Ihrer Kontaktdaten,
    • ehrlicher und gewissenhafter Beantwortung der Studienfragen.

Einladungen zu Studien und Teilnahme

  • Wir versuchen Sie mindestens einmal im Quartal zu einer Studie einzuladen. Es kann aber durchaus auch vorkommen, dass Sie häufiger eingeladen werden. 
  • Es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an unseren Studien.
  • Sollten Sie an einer Studie nicht teilnehmen wollen, entstehen Ihnen hier keine Nachteile.
  • Eine fest Anzahl an Einladungen zur Studienteilnahme kann nicht garantiert werden.
  • Bitte nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um an den Studien teilzunehmen. In der Einladung zur Studie ist eine Zeit angegeben, wie lange die Studie in etwa dauern wird.

Beendigung der Teilnahme

  • Die Teilnahme kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen beendet werden. Schreiben Sie uns hierzu formlos eine E-Mail an info@niedersachsenpanel.de
  • Auch das Niedersachsenpanel kann die Teilnahme ohne Angabe von Gründen beenden.

Ausschlusskriterien

Ein Ausschluss aus dem Niedersachsenpanel erfolgt u. a. bei:

  • Falschen oder irreführenden Angaben bei der Registrierung,
  • Mehrfacher Anmeldung mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen,
  • Weitergabe persönlicher Zugangsdaten,
  • Unbefugtem oder missbräuchlichem Verhalten (z. B. Spam oder Belästigung),
  • Verstößen gegen die Vertraulichkeit oder andere Teilnahmebedingungen.

Aufwandsentschädigung

  • Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird in der Einladungs-E-Mail zur jeweiligen Studie genannt.
  • Der durchschnittliche Aufwandsentschädigung pro voller Zeitstunde liegt bei etwa 13 Euro. Sollte eine Studie also 30 Minuten dauern, können Sie mit 6-7 Euro rechnen. 
  • Sie richtet sich nach Dauer, Aufwand und Art der Studie.
  • Die Höhe kann festgelegt sein oder sich nach den Entscheidungen in der Studie richten. Im Durchschnitt ist aber immer mit ca. 13 Euro pro Zeitstunde zu rechnen.
  • Eine Auszahlung erfolgt nur bei: vollständiger, wahrheitsgemäßer und auswertbarer Teilnahme. Außerdem muss an der Studie vollständig teilgenommen werden.
  • Keine Vergütung erfolgt bei:
    • Mehrfachteilnahmeversuchen,
    • Offensichtlich unplausiblen oder zufälligen Antworten,
    • Vorzeitigem Abbruch der Studie.

Auszahlungen

  • Für jede abgeschlossene Studie wird ein Betrag auf Ihre Bankverbindung gutgeschrieben.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Studienabschluss auf das vom Teilnehmenden angegebene Bankkonto.
  • Die Abwicklung erfolgt durch die Leuphana Universität Lüneburg unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen.
  • Damit wir Ihnen Ihre Aufwandsentschädigung auszahlen können, müssen Ihre Kontodaten korrekt und aktuell sein.

Guthaben bei Austritt oder Ausschluss

Das Guthaben verfällt:

  • bei fehlerhafter Bankverbindung, wenn Sie uns innerhalb von vier Wochen keine korrekte Bankverbindung mitteilen.
  • im Falle eines Ausschlusses durch den Betreiber.

Datenaktualisierung

  • Einmal jährlich erfolgt die Aufforderung zur Aktualisierung der Registrierungsdaten.
  • Erfolgt innerhalb von zwei Monaten keine Rückmeldung, können wir Sie leider nicht mehr zu Studien einladen. 

E-Mail-Adresse

  • Die angegebene E-Mail-Adresse dient ausschließlich der Kommunikation im Rahmen des Niedersachsenpanels.
  • Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Datenschutz

  • Datenschutz ist für uns ein sehr wichtiges Thema und wir stehen hier im permanenten Austausch mit den Datenschutzbeauftragten der Universitäten.
  • Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

Vertraulichkeit

  • Inhalte der Studien unterliegen der Vertraulichkeit.
  • Die Weitergabe, Speicherung oder Veröffentlichung der Inhalte – auch nach Projektende – ist untersagt.
  • Die Vergütung umfasst auch die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit.

Änderungen der Teilnahmeregeln

  • Änderungen erfolgen mit angemessener Vorankündigung.
  • Eine ausdrückliche Zustimmung ist nicht erforderlich, sofern keine Nachteile entstehen.